DATENSCHUTZ / DATENMINIMIERUNG
Betroffene sollten nicht mehr Daten preisgeben müssen als erforderlich.
Die erste Fallaufnahme folgt dem Grundsatz der Datenminimierung: zunächst nur die Fakten, die für die Entscheidung über eine vertiefte Analyse nötig sind.
Welche Daten wir erheben
Für die Erstprüfung erfassen wir Land, sichere E-Mail, Telefonnummer, freiwillig angegebene WhatsApp- oder Telegram-Kontakte, Art und Datum des Vorfalls, Verlustspanne, öffentliche TxIDs und eine kurze Chronologie.
Welche Daten wir niemals verlangen
Seed- oder Wiederherstellungsphrasen, Private Keys, Passwörter, 2FA-Codes, Wallet-Verbindung, Transaktionssignatur, Fernzugriff auf Geräte oder Onlinebanking-Zugang.
Zweck und Aufbewahrung
Die Daten dienen der Erstprüfung, Kontaktaufnahme und — nur nach gesonderter Einwilligung — der Übergabe an ausgewählte Fachleute. Sie werden weder als Leads verkauft noch für Werbezielgruppen verwendet.
Ihre Rechte
Sie können Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen. Vor dem öffentlichen Start müssen Rechtsträger, Datenschutzkontakt und endgültige Aufbewahrungsfristen ergänzt werden.